Gebot der Gerechtigkeit: Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes muss wieder an die Einzahlungsdauer gekoppelt werden

Arbeitsamt_1.jpgArnold Schmitt MdL und Bernhard Henter MdL unterstützen den Antrag des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten an den CDU-Bundesparteitag, hinsichtlich der Verlängerung der Zahldauer von Arbeitslosengeld für ältere Arbeitnehmer ausdrücklich. Auch wir vertreten die Position, dass Menschen die über Jahre in die Sozialkasse eingezahlt haben, ein Anrecht auf längere Auszahlungsdauer haben als Menschen die erst kurz oder noch gar nicht eingezahlt haben, so die beiden Landtagsabgeordneten Schmitt und Henter. Die Koppelung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes an die Zahl der Beitragsjahre ist ein Gebot der Gerechtigkeit.

Unverschuldet arbeitslos gewordene Arbeitnehmer, die Jahre lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, müssen entsprechend auch länger Arbeitslosengeld bekommen, als diejenigen, die weniger lang bzw. noch gar nicht eingezahlt haben. Gerade ältere Arbeitslose , die auf Grund von Personalabbau unverschuldet Arbeitslos wurden, haben den Schutz des Staates verdient, da sie über Jahre mit ihren Beiträgen für die Gemeinschaft eingetreten sind. Für uns als CDU Abgeordnete ist dieser Vorschlag ein Stück soziale Gerechtigkeit, nicht das "gegeneinander Ausspielen der Arbeitslosen", oder "Wahltaktik", wie die SPD kritisiert, so Schmitt und Henter. Die Ablehnung des Vorschlags bei der SPD lässt vermuten, wie weit es mit dem sonst so proklamierten sozialen Gewissen her ist. Wenn die Gerechtigkeitslücke durch die CDU geschlossen wird, lehnt die SPD die Vorschläge auf dem Rücken der Beitrags zahlenden Bürger und Bürgerinnen ab. Beck täte gut, seine Verweigerungshaltung aufzugeben und zu sozialer Verantwortung zurück zu kehren.

Der Antrag der nordrhein-westfälischen CDU, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I bei 15 Beitragsjahren auf 15 Monate, bei 25 Jahren auf 18 Monate und bei 40 Beitragsjahren auf 24 Monate zu verlängern, ist eine richtige und wichtige Entscheidung für mehr Gerechtigkeit im System zu sorgen, stellen die beiden Abgeordneten fest. Arnold Schmitt und Bernhard Henter unterstützen daher den Antrag und werben, dass die Delegierten des Bundesparteitages diesen annehmen werden.